1 Min. Lesezeit • von Alexander Saurwein • am 29.05.2025

CBAM vereinfacht: Neue Regeln für Importeure ab 2025

Am 22. Mai 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten Omnibus-Gesetzes weitreichende Vereinfachungen für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) beschlossen. Diese betreffen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Importbereich.

CBAM

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zeitplan – Was Sie jetzt wissen sollten

Zeitraum Verpflichtung
2023 – 2025 Übergangsphase: Emissionsmeldung ohne Kosten
ab 2026 Fortsetzung der Meldepflicht (quartalsweise)
ab Februar 2027 Kaufpflicht für CBAM-Zertifikate tritt in Kraft

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