1 Min. Lesezeit • von Alexander Saurwein • am 29.05.2025
Am 22. Mai 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten Omnibus-Gesetzes weitreichende Vereinfachungen für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) beschlossen. Diese betreffen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Importbereich.
Neue Freigrenze eingeführt
Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren importieren, sind ab 2025 von der Berichtspflicht befreit. Damit entfällt die Verpflichtung zur quartalsweisen Emissionsmeldung für rund 91 % aller betroffenen Unternehmen.
Zertifikatskauf verschoben
Die ursprünglich für 2026 geplante Verpflichtung zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten wird auf den 1. Februar 2027 verschoben. Bis dahin bleibt es bei einer reinen Deklarationspflicht – ohne finanzielle Belastung durch CO₂-Zertifikate.
Klimaziel bleibt bestehen
Trotz der Erleichterung für kleine Marktteilnehmer verfolgt die EU weiterhin das Ziel, Carbon Leakage (die Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland) zu vermeiden. Der CBAM bleibt somit ein zentrales Klimaschutzinstrument auf europäischer Ebene.
Zeitraum | Verpflichtung |
---|---|
2023 – 2025 | Übergangsphase: Emissionsmeldung ohne Kosten |
ab 2026 | Fortsetzung der Meldepflicht (quartalsweise) |
ab Februar 2027 | Kaufpflicht für CBAM-Zertifikate tritt in Kraft |
Alle Angaben ohne Gewähr.