Korrektur- und Vorbeugung

Sind Korrekturmaßnahmen bei Unterlieferanten notwendig, wird analog verfahren. Der Zuständige reicht das Protokoll an den betroffenen Unterlieferanten weiter und fordert diesen zu einer entsprechenden Stellungnahme über die eingeleiteten Maßnahmen auf. Weiterhin werden aufgrund interner Audits Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen eingeleitet. Die ausgefüllten Protokolle werden an die Wareneingangsprüfung geleitet. Diese überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen anhand der Qualität der zukünftig gelieferten Produkte.

Kundenbeanstandungen werden auf dem Formular KUNDENBEANSTANDUNG erfasst. Dieses erhält der für den Kunden zuständige Betreuer, der die notwendigen Maßnahmen einleitet. Über die Ergebnisse wird die Geschäftsleitung schriftlich informiert. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen gegenüber dem Kunden.

Mitgeltende Unterlagen

FO-111 KUNDENBEANSTANDUNG

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